Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.06.2010 - A 6 K 3896/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Asylrecht: Widerruf der Anerkennung als Flüchtling - geschlechtsspezifische Verfolgung in Afghanistan
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßstab der herabgestuften Wahrscheinlichkeit des Ausschlusses einer erneuten Verfolgung bei einer Rückkehr nach Afghanistan im Asylverfahren; Asylanerkennung aus anderen Gründen beim Nichtbestehen des ursprünglichen Grundes; Rechtswidrigkeit des Widerrufs einer ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 73 Abs. 2 b, AsylVfG § 26 Abs. 1
Widerruf, Widerrufsverfahren, Afghanistan, westlicher Lebensstil, Frauen, Taliban, besonders schutzbedürftig, geschlechtsspezifische Verfolgung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 73 Abs. 2 b
Rechtswidriger Widerruf der Asylberechtigung einer afghanischen Staatsangehörigen bei wahrscheinlicher Verfolgung als "westlich" geprägte Frau; herabgestufte Wahrscheinlichkeit der hinreichenden Verfolgungssicherheit bei innerem Zusammenhang zwischen erlittener ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Asylrecht wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Asylrecht wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung in Afghanistan
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Das Asylrecht einer Afghanin darf wegen weiterhin drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung nicht widerrufen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Asylrecht einer Afghanin darf bei drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung nicht widerrufen werden - Frauen mit „westlichem“ Lebensstil im Heimatland weiterhin bedroht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.06.2010 - A 6 K 3896/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.06.2007 - 10 C 24.07-, NVwZ 2007, 1330) ist bei einer Widerrufsentscheidung der allgemeine Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung dann anzulegen, wenn dem Betroffenen keine Wiederholung der früheren Verfolgung droht, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, die in keinem Zusammenhang mit der früheren mehr steht, wobei aber alle früher geltend gemachten Verfolgungsgründe zu untersuchen und zu berücksichtigen sind.
- VG Köln, 25.02.2014 - 14 K 3634/12
Flüchtlingsanerkennung, Frauen, alleinstehende Frauen, Afghanistan, …
vgl. VG München, Urteil vom 27. Juni 2013 - M 1 K 13.30168 -, Rn. 18 ff.; VG Stuttgart, Urteile vom 25. Juni 2013 - A 6 K 2412/12 -, Rn. 23 ff., und vom 15. Juni 2010 - A 6 K 3896/08 -, Rn. 22 ff., VG Augsburg, Urteil vom 1. Dezember 2011 - Au 6 K 11.30308 -, Rn. 26 ff., zitiert jeweils nach juris.